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   BFH, 29.03.2012 - IX B 120/11   

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https://dejure.org/2012,11896
BFH, 29.03.2012 - IX B 120/11 (https://dejure.org/2012,11896)
BFH, Entscheidung vom 29.03.2012 - IX B 120/11 (https://dejure.org/2012,11896)
BFH, Entscheidung vom 29. März 2012 - IX B 120/11 (https://dejure.org/2012,11896)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine Revisionszulassung bei bloßer Rüge der materiell-rechtlichen Unrichtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung

  • openjur.de

    Keine Revisionszulassung bei bloßer Rüge der materiell-rechtlichen Unrichtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 119 Nr 6
    Keine Revisionszulassung bei bloßer Rüge der materiell-rechtlichen Unrichtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Revisionszulassung bei bloßer Rüge der materiell-rechtlichen Unrichtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 119 Nr 6 FGO
    Keine Revisionszulassung bei bloßer Rüge der materiell-rechtlichen Unrichtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung

  • rewis.io

    Keine Revisionszulassung bei bloßer Rüge der materiell-rechtlichen Unrichtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76; FGO § 96; FGO § 115
    Erwerb der Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts i.S. des EStG als grundsätzliche Rechtsfrage im Rahmen einer Revisionszulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung bei Angriffen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit; kein Verstoß gegen § 119 Nr. 6 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.09.2006 - IX B 209/05

    Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel; Gewährung rechtlichen

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - IX B 120/11
    Zudem haben die fachkundig vertretenen Kläger nach dem Protokoll zur mündlichen Verhandlung keinen konkreten Beweisantrag auf Vernehmung des Zeugen R gestellt und insoweit ihr Rügerecht verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 IV B 98/01, BFH/NV 2003, 326; vom 15. September 2006 IX B 209/05, BFH/NV 2007, 80, unter 3. b).

    Vielmehr ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 80, unter 3. c, m.w.N.).

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02

    Wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Anteil

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - IX B 120/11
    Das BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02 (BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46) betrifft das wirtschaftliche Eigentum an den Geschäftsanteilen einer GmbH im Rahmen von § 17 des Einkommensteuergesetzes, während es im Streitfall um den Erwerb einer Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geht.
  • BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05

    VuV - Verwirklichung des Tatbestandes; vorab entstandene WK

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - IX B 120/11
    Auch hinsichtlich des BFH-Urteils vom 6. September 2006 IX R 13/05 (BFH/NV 2007, 406) wird nur eine unzutreffende Umsetzung der vom BFH aufgestellten Rechtsgrundsätze auf den Streitfall, d.h. wiederum lediglich die materielle Unrichtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung, gerügt.
  • BFH, 16.12.2005 - IX B 38/05

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Willkürentscheidung; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - IX B 120/11
    Eine etwaige Willkür der Entscheidung des FG, die das Ansehen der Rechtsprechung insgesamt zu beschädigen geeignet wäre, ist nicht dargetan (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2005 IX B 38/05, BFH/NV 2006, 772, m.w.N.).
  • BFH, 14.10.2009 - IX B 105/09

    NZB: Divergenz, Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung, Sachaufklärung,

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - IX B 120/11
    Vielmehr verkennen die Kläger, dass bei der Prüfung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, der --ggf. auf einer anderen Vertragsauslegung und Sachverhaltswürdigung beruhende-- materiell-rechtliche Standpunkt des FG zugrunde zu legen ist (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2009 IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443 a.E.).
  • BFH, 29.10.2002 - IV B 98/01

    Darlegungserfordernis bei der Rüge eines Verfahrensmangels eines übergangenen

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - IX B 120/11
    Zudem haben die fachkundig vertretenen Kläger nach dem Protokoll zur mündlichen Verhandlung keinen konkreten Beweisantrag auf Vernehmung des Zeugen R gestellt und insoweit ihr Rügerecht verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 IV B 98/01, BFH/NV 2003, 326; vom 15. September 2006 IX B 209/05, BFH/NV 2007, 80, unter 3. b).
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